Montag, 13. Juni 2011

Einsichtnahme in Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich – Rechtsanwalt Arbeitsrecht Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion in Dresden
Arbeitnehmer hat auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses das Recht zur Einsichtnahme der Personalakte  -Rechtsanwalt Arbeitsrecht Dresden.

Rechtsgrundsatz – Rechtsanwalt Arbeitsrecht Dredsen

Der Arbeitnehmer hat auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Recht auf Akteneinsicht. Hierzu muss er kein konkretes berechtigtes Interesse nachweisen. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.11.2010, Az. AZR 573/09).

Sachverhalt – Rechtsanwalt Arbeitsrecht Dresden

A ist bei Fa. B von 2007 bis 2009 beschäftigt. Die Parteien streiten über das Arbeitszeugnis. Der Streit wird beendet. Anschließend beantragt A Einsicht in die Personalakte. Es stand der Vorwurf im Raum, A habe sich illoyal verhalten.

Rechtsgründe - RechtsanwaltArbeitsrecht Dresden

A hat Anspruch auf Akteneinsicht aufgrund der nachwirkenden Schutz- und Rücksichtnahmepflichten des Arbeitgebers nach § 241 II BGB i. V. m. Art. 2 I GG. Der Arbeitgeber darf keine unrichtigen Daten aufbewahren. Dies darf der Arbeitnehmer kontrollieren. Ein konkretes rechtliches Interesse muss nicht dargelegt werden. Immerhin besteht eine potenzielle Gefahrenlage, dass die Daten gegenüber Dritten verwendet werden.

Mein Rechtstipp – Rechtsanwalt Arbeitsrecht Dresden

"Es kann im Einzelfall für einen Arbeitnehmer, und zwar insbesondere in verantwortlicher Position, wichtig sein, die Personalakte nach beendetem Arbeitsverhältnis zu sichten.", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

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Ihr Ulrich Horrion